Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Informationen für Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 1)

Präambel: Die mobile Schornsteinfeger Deutschland Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „mobile Schornsteinfeger Deutschland“ genannt – betreibt auf verschiedenen Domains wie umwelt.green und green-schorni.de Portale bzw. Webseiten für die Geltendmachung und Handel des Rechts bezüglich der THG-Quote für Batterieelektro-Fahrzeuge. Die gesetzlichen Regelungen finden sich unter anderem in der jeweils gültigen Fassung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (§ 38.BlmSchV).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die THG-Quotenvermarktung 2024 durch mobile Schornsteinfeger Deutschland

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die THG-Quotenvermarktung regeln die von dem Kunden eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der THG-Quote für vollelektrische batteriebetriebene Fahrzeuge und die damit einhergehenden Leistungen der mobile Schornsteinfeger Deutschland. mobile Schornsteinfeger Deutschland ist berechtigt Dritte mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu beauftragen. Des Weiteren kann mobile Schornsteinfeger Deutschland sofern gesetzlich zulässig (siehe § 37a Absatz 6 BImSchG) und möglich ein anderes Unternehmen als Dritten für die Nutzung der THG-Quote bestimmen. Die Verpflichtungen von mobile Schornsteinfeger Deutschland gegenüber den Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
  2. Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Fahrzeug Halters bzw. der E-Flotten-Betreibers aus dem Quotenhandel auf mobile Schornsteinfeger Deutschland Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BlmSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Hierzu bestimmt der Kunde mobile Schornsteinfeger Deutschland als Dritten zur Nutzung der THG-Quote aus nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
  3. Der Kunde gibt über das o.g. Portal (Webseite) ein bindendes Angebot zur Nutzung der THG-Quote mit der Ausführung des letzten Bestätigungsbuttons „Klick & Fertig“ ab. Der Kunde gibt die zuvor abgefragten Informationen in das Online-Formular ein und bestätigt diese Informationen durch das Anklicken der betreffenden Checkboxen. Solange der Kunde nicht auf den Bestätigungsbuttons „Klick & Fertig“ klickt, werden keine Daten hochgeladen oder gespeichert.
  4. Der Vertrag über die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und der damit verbundenen THG-Prämie kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch mobile Schornsteinfeger Deutschland zustande. Mit der Auftragsbestätigung nimmt mobile Schornsteinfeger Deutschland das Angebot des Kunden (siehe 3.) an.
  5. Voraussetzung für die Nutzung der THG-Quote ist, dass der Kunde einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt. Dies können beispielsweise nicht öffentliche Wallboxen oder auch übliche Steckdosen in Gebäuden im Privaten Bereich sein, wenn diese für die Aufladung des Elektro-Fahrzeugs genutzt werden. In diesem Zusammenhang hat der Kunde eine Mitteilungspflicht. Der Kunde teilt mobile Schornsteinfeger Deutschland unverzüglich mit, wenn er keinen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt mehr betreibt.
  6. Voraussetzung für die Zahlung der Prämie bzw. Ausführung der Prämienleistung ist die erfolgreiche Bescheinigung durch das Umweltbundesamt (UBA).
  7. Sollte aus Gründen, die mobile Schornsteinfeger Deutschland Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, die Vermarktung der THG-Quote nicht erfolgen, ist auch keine Prämie (Zahlung bzw. Leistung) an den Kunden zu leisten.
  8. Zur Nutzung der THG-Quote übermittelt der Kunde die Zulassungsbescheinigung des vollelektrischen Fahrzeugs (Fahrzeugscheinkopie mit Vorder- und Rückseite) an mobile Schornsteinfeger Deutschland. Diese Daten werden nach Vertragsabschluss an das Umweltbundesamt und zum Zwecke der Vermarktung der THG-Quote gegebenenfalls auch an einen Service-Dienstleister zur Vermarktung der THG-Quote weitergegeben.
  9. Für die vom Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote zahlt bzw. leistet mobile Schornsteinfeger Deutschland die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Prämie an den Kunden. Der Leistungsanspruch entsteht mit Eingang der THG-Quotenbescheinigung des Umweltbundesamtes für das Jahr 2024.
  10. Die Auszahlung der vereinbarten THG-Prämie erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zusendung der Gutschrift per E-Mail an den Fahrzeughalter oder dessen Vertreter.
  11. Hierbei erfolgt die Auszahlung auf die im Online-Antrag (Angebot) vom Kunden angegebene Bankverbindung.
  12. Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und eine Gutschrift bzw. Auszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten, sind in Eigenverantwortung dafür zuständig dies entsprechend steuerrechtlich anzugeben.
  13. Der Kunde sichert zu, dass er für das Verpflichtungsjahr 2024 noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an dessen Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
  14. Sollte die THG-Quote bereits für das betreffende E-Fahrzeug für das jeweilige Jahr durch einen anderen Dritten als mobile Schornsteinfeger Deutschland beantragt worden sein, ist keine Auszahlung bzw. Leistung der vereinbarten Prämie möglich. In diesem Fall informiert mobile Schornsteinfeger Deutschland oder ein kooperierender Partner den Kunden. Ein Anspruch auf Prämienzahlung entsteht in diesem Fall nicht. Der Kunde erhält in diesem Fall für den Bearbeitungsaufwand eine Rechnung über eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro plus Mehrwertsteuer, die innerhalb von 14 Tagen an mobile Schornsteinfeger Deutschland Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu zahlen ist. mobile Schornsteinfeger Deutschland stellt sicher, dass die Zulassungsbescheinigung und die übermittelten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht werden.
  15. Bei dem Vertrag über die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sind beiderseits Ansprüche auf Schadensersatz und Haftung ausgeschlossen.
  16. Für Schäden, die durch mobile Schornsteinfeger Deutschland oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet mobile Schornsteinfeger Deutschland unbeschränkt.
  17. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von mobile Schornsteinfeger Deutschland bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
  18. Die o.g. Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von mobile Schornsteinfeger Deutschland, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien, sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  19. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  20. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Dies ist eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Verträgen erwachsen.
  21. mobile Schornsteinfeger Deutschland ist weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren von Verbraucherschlichtungsstellen (§36 VSBG) teilzunehmen.
  22. mobile Schornsteinfeger Deutschland behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse aus triftigen Gründen unter Einhaltung der wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrages mit dem Kunden zu ändern. Lehnt der Kunde die Änderungen ab, haben beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Darauf wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung dann gesondert hingewiesen.
  23. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
  24. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die mobile Schornsteinfeger Deutschland ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  25. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung rechtsunwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien sind sich einig, eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des jeweiligen Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden.
  26. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz.
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    Informationen für Kunden (Teil 2)

    1. Identität des Verkäufers
    mobile Schornsteinfeger Deutschland Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
    In der Waldemei 15a
    57439 Attendorn
    Deutschland
    Telefon: 02722-6363716
    E-Mail:  klima@umwelt.green

    2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
    Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil 1).

    3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
    3.1. Vertragssprache ist deutsch.
    3.2. Der vollständige Vertragstext des Angebotes wird an uns über das Online-Erfassungsformular per E-Mail gesendet und die E-Mail wird dann auf dem IONOS E-Mail Server zur Weiterverarbeitung gespeichert.
    Der Vertragstext wird dann in der Auftragsbestätigung von uns verarbeitet und dem Antragsteller per E-Mail zugesendet. Der Vertragstext wird mindestens für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Ende des Jahres nach Vertragsschluss aufbewahrt.

Attendorn, 24. Februar 2024

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